Mit dem neuen Gesetzesdekret 3/2024 vom 24. Mai 2024 werden neue Maßnahmen für Wohnungen eingeführt. Die erste interessante Maßnahme ist die Abschaffung der cedula de primera ocupación, die bis jetzt vom Consell ausgestellt wurde. Die cedula de primera ocupación wird abgeschafft, um die Verfahren zu vereinfachen und weil die Papiere die gleichen sind wie die, die im Rathaus vorgelegt werden, um die Erstwohnungsgenehmigung zu erhalten. Nach 10 Jahren muss die cedula wie bisher vor dem Consell erneuert werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, denn er vereinfacht das Verfahren, da es nicht mehr notwendig ist, ein Verfahren vor dem Rathaus und ein weiteres vor dem Consell durchzuführen. Von nun an reicht es aus, die Genehmigung für die Erstbeschäftigung im Rathaus zu beantragen, um die Beendigung der Arbeit zu erhalten.
Die zweite interessante Maßnahme ist das Verfahren der außerordentlichen Legalisierung von Gebäuden auf dem Land. Dies ist eine Bestimmung, auf die viele gewartet haben. Die Bauten, die nicht zur Wiederherstellung der Rechtmäßigkeit verpflichtet waren und bei denen die Wiederherstellung vorgeschrieben ist, können innerhalb einer Frist von 3 Jahren ab der Veröffentlichung des Plenarbeschlusses des Inselrates, der diese Maßnahme der außerordentlichen Legalisierung umsetzen wird, legalisiert werden. Das Datum ist das Datum der Einreichung. Im Fall von illegalen Bauten in besonders geschützten Gebieten gilt dies für Bauten, die vor dem 10. März 1991 fertiggestellt wurden.
Für die außerordentliche Legalisierung ist eine Gebühr an die Gemeinde zu entrichten, die 10 % des Wertes der Bauarbeiten am Tag der Einreichung des Legalisierungsantrags beträgt, wenn dieser innerhalb des ersten Jahres eingereicht wird.
12,5 % bei Einreichung im zweiten Jahr und 15,5 % bei Einreichung im dritten Jahr. Personen mit geringem Einkommen können eine Ermäßigung von 50 % des zu versteuernden Einkommens in Anspruch nehmen, wenn sie in den letzten vier Jahren ein Einkommen von 33.000 EUR für eine alleinstehende Person und 52.800 EUR für zwei gemeinsam veranlagte Personen nicht überschritten haben. Sie können eine Ermäßigung von 25 % der verfügbaren Bemessungsgrundlage in Anspruch nehmen, wenn sie ein Einkommen von weniger als 52.800 Euro für eine Person bzw. 84.400 Euro im Falle einer gemeinsamen Besteuerung haben. Diese Möglichkeit der Legalisierung gilt nicht für Gebäude, die nach dem derzeitigen Plan dem Abriss, der Enteignung oder der Zwangsabtretung unterliegen. Die Entscheidung wird innerhalb von 6 Monaten mitgeteilt, andernfalls gilt sie als abgelehnt.
In der Genehmigung wird festgehalten, dass die touristische Nutzung der legalisierten Immobilie verboten ist, und sie wird im Grundbuch eingetragen.
Dies ist Ihre Gelegenheit, Ihr Eigentum zu legalisieren, die Lizenz zu erhalten und es zu verkaufen, wenn Sie es wünschen. Wenn Sie möchten, können wir Ihnen helfen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.