Am 13. Dezember 2024 hat ein Gesetzesdekret, Nummer 6/2024, den Verkauf auf den Balearen verändert.
Als Reaktion auf die schrecklichen Folgen der DANA in Valencia hat der Consell de Baleares schnell, vielleicht zu schnell, reagiert.
– Zunächst wurde eine Einschränkung der Anwendung des Gesetzesdekrets 3/2024 über die Legalisierung von illegalen Häusern eingeführt. Die Häuser, die sich in den Zonen zur Verhinderung von Überschwemmungsgefahren befinden, bis die bevorzugten Fließ- oder Überschwemmungszonen definiert sind, werden die Kriterien für das Verbot des Baus oder der Legalisierung sein.
– Es wird nicht möglich sein, eine Genehmigung für den Bau von Häusern in RPA-Hochwasserschutzgebieten zu erteilen, bis eine genaue Karte der bevorzugten Strömungs- oder Überschwemmungsgebiete erstellt wurde, die dann das Kriterium für die Erteilung oder Verweigerung einer Genehmigung sein wird, und dies als vorbeugende Maßnahme.
– Beim Verkauf von Immobilien muss angegeben werden, ob sich die Immobilie in einem Risikogebiet befindet. Der Notar ist dazu verpflichtet, denn wenn der Käufer dies nicht mitteilt, können Notare und Anwälte mit Geldstrafen zwischen 30.000 und 90.000 belegt werden, da dies als schwerwiegender Verstoß gilt. Bei den Unterzeichnungen zu Beginn des Jahres verlangte ein Notar eine Bescheinigung des Eigentümers, dass das Haus nicht in einem Überschwemmungsgebiet liegt, ein anderer arbeitete mit den IDEIB-Karten.